Bereicherungsrecht
Rechtswissenschaften · Universität · Bereicherungsrecht
In dieser Einheit lernst du: § 812 BGB · Leistungsbegriff und Kondiktionsarten kennen; Abstraktionsprinzip · Sonderfälle und § 814 BGB anwenden; Verfügung eines Nichtberechtigten und Entreicherung beurteilen; § 817 S. 2 · § 822 · Saldotheorie und Dreipersonenverhältnisse einordnen; Alle Inhalte prüfungsnah anwenden.
Zum Üben gibt es 50 Aufgaben: interaktive Aufgaben. Jede Antwort bekommt sofort eine Rückmeldung, kostenlos und ohne Anmeldung.
Das gehört dazu
- § 812 BGB · Leistungsbegriff und Kondiktionsarten kennen
- Abstraktionsprinzip · Sonderfälle und § 814 BGB anwenden
- Verfügung eines Nichtberechtigten und Entreicherung beurteilen
- § 817 S. 2 · § 822 · Saldotheorie und Dreipersonenverhältnisse einordnen
- Alle Inhalte prüfungsnah anwenden
Beispielaufgaben
- Welche Vorschrift ist die zentrale Anspruchsgrundlage des Bereicherungsrechts?
- Ergänze die Voraussetzungen der Leistungskondiktion.
- Welchen Zweck hat das Bereicherungsrecht?