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Bereicherungsrecht

Rechtswissenschaften · Universität · Bereicherungsrecht

In dieser Einheit lernst du: § 812 BGB · Leistungsbegriff und Kondiktionsarten kennen; Abstraktionsprinzip · Sonderfälle und § 814 BGB anwenden; Verfügung eines Nichtberechtigten und Entreicherung beurteilen; § 817 S. 2 · § 822 · Saldotheorie und Dreipersonenverhältnisse einordnen; Alle Inhalte prüfungsnah anwenden.

Zum Üben gibt es 50 Aufgaben: interaktive Aufgaben. Jede Antwort bekommt sofort eine Rückmeldung, kostenlos und ohne Anmeldung.

Jetzt übenBereicherungsrechtRechtswissenschaften · Universität · Bereicherungsrecht · 50 AufgabenJetzt üben

Das gehört dazu

  • § 812 BGB · Leistungsbegriff und Kondiktionsarten kennen
  • Abstraktionsprinzip · Sonderfälle und § 814 BGB anwenden
  • Verfügung eines Nichtberechtigten und Entreicherung beurteilen
  • § 817 S. 2 · § 822 · Saldotheorie und Dreipersonenverhältnisse einordnen
  • Alle Inhalte prüfungsnah anwenden

Beispielaufgaben

  1. Welche Vorschrift ist die zentrale Anspruchsgrundlage des Bereicherungsrechts?
  2. Ergänze die Voraussetzungen der Leistungskondiktion.
  3. Welchen Zweck hat das Bereicherungsrecht?

Diese und weitere Aufgaben jetzt lösen →