Bereicherungsrecht üben (Bereicherungsrecht · Rechtswissenschaften, Universität): 50 Übungsaufgaben mit sofortiger Rückmeldung. In dieser Einheit lernst du: § 812 BGB · Leistungsbegriff und Kondiktionsarten kennen; Abstraktionsprinzip · Sonderfälle und § 814 BGB anwenden; Verfügung eines Nichtberechtigten und Entreicherung beurteilen; § 817 S. 2 · § 822 · Saldotheorie und Dreipersonenverhältnisse einordnen; Alle Inhalte prüfungsnah anwenden.